Digitale Buchführung

Autor: Treuhand Suisse

Publiziert am: 23.09.2022

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Bundesbern macht sich an die Frage, welche Anpassungen nötig sind, um den Weg für die digitale Buchführung zu ebnen.

Der Vorstoss «Digitale Buchführung» von Daniela Schneeberger, Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND|SUISSE, hat Wirkung gezeigt:

Am 2. März 2022 hat der Nationalrat diese Motion zur Erleichterung der digitalen Buchführung mit 179 zu 0 Stimmen zur Beratung an den Ständerat überwiesen.

Mit der Motion sollen die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und weitere dafür nötige Erlasse so angepasst werden, dass Unterlagen ohne digitale Signatur auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gemäss Art. 957 ff. OR erbracht werden kann. Die Verwendung einer digitalen Signatur oder ähnlicher Verfahren soll freiwillig sein.