Vorsicht vor Scheinselbständigkeit

Autor: michel · dünser & partner ag

Publiziert am: 21.06.2023

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Planen Sie sich in Ihrem Beruf selbständig zu machen? Dabei gibt es einige Knackpunkte zu beachten. Wir helfen Ihnen bei der optimalen Aufgleisung Ihrer Selbständigkeit.

 

Selbständige Erwerbstätigkeit

Was versteht man unter einer selbständigen Erwerbstätigkeit?

Als selbständig erwerbend gelten Personen, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeiten sowie in unabhängiger Stellung sind und ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.

Merkmale der selbständigen Erwerbstätigkeit

Im Einzelnen deuten unter anderem folgende Merkmale auf eine selbständige Erwerbstätigkeit hin:

  • Tätigen von erheblichen Investitionen
  • Handeln unter eigenem Namen auf eigene Rechnung
  • Verfügen über eigene Geschäftsräume
  • Tragen der Unkosten und des Verlustrisikos
  • Beschäftigen von Personal
  • Freies Bestimmen von Art und Weise der Arbeitserbringung; keinen Weisungen unterworfen
  • Gleichstellung gegenüber Person, die Auftrag erteilt hat
  • Selbständiges Festlegen der Arbeitszeiten
  • Tätigsein für mehrere Auftraggeber

 

Unselbständige Erwerbstätigkeit

Was versteht man unter einer unselbständigen Erwerbstätigkeit?

Als unselbständig erwerbend gilt, wer in untergeordneter Stellung auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit leistet, ohne ein wirtschaftliches Risiko zu tragen.

Merkmale der unselbständigen Erwerbstätigkeit

Für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechen unter anderem folgende Merkmale:

  • Fehlen erheblicher Investitionen
  • Keine massgebliche Entscheidungsbefugnis über Investitionen und Personalfragen
  • Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung
  • Pflicht, sich an Weisungen zu halten (in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht); Vorliegen eines Unterordnungsverhältnisses
  • Bindung an Arbeitsplan, Arbeitszeiten und Präsenzpflicht
  • Zuweisung eines Arbeitsplatzes
  • Regelmässige Arbeit für den gleichen Arbeitgeber
  • Bereitstellen von Arbeitsgerät oder -material durch den Arbeitgeber
  • Periodische Entgeltleistungen: Monatslohn, Stundenlohn etc.