Liegenschaftsunterhalt
Publiziert am: 03.08.2023
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Zu den abzugsfähigen Unterhaltskosten gehören die jährlich oder periodisch wiederkehrenden Ersatzinvestitionen und Reparaturen, sogenannte 𝘄𝗲𝗿𝘁𝗲𝗿𝗵𝗮𝗹𝘁𝗲𝗻𝗱𝗲 Aufwendungen.
𝗪𝗲𝗿𝘁𝘃𝗲𝗿𝗺𝗲𝗵𝗿𝗲𝗻𝗱𝗲 Aufwendungen können bei späterem Verkauf in der Grundstückgewinnsteuererklärung geltend gemacht werden.
Lebenshaltungskosten wie z.B. Anschaffung von Möbel, Kosten für Heizung/Wasser/Kehricht, eigene Arbeiten sind nicht abzugsfähig.
Für Details schauen Sie die ausführliche Checkliste der Steuerverwaltung Graubünden oder das Merkblatt der Steuerverwaltung Zürich an.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihrer Steuererklärung.
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