Einkauf in die Pensionskasse

Autor: mdp treuhand ag

Publiziert am: 17.11.2023

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Einkauf 2. Säule

Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse (2. Säule) sind eine interessante Option, um die Steuerbelastung zu reduzieren und um das Altersguthaben zu erhöhen. Es müssen jedoch einige Aspekte dabei beachtet werden. Diese möchten wir in diesem Beitrag beleuchten.

 

Einkäufe in die Pensionskasse bringen folgende Vorteile:

  • Höheres Altersguthaben und dadurch eine höhere Altersrente
  • Reduktion der Steuerbelastung
  • Evt. höhere Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen

 

Was sind die Voraussetzungen, um sich in die 2. Säule einkaufen zu können?

  • Sie müssen bei einer Pensionskasse versichert sein
  • Eine Beitragslücke muss bestehen
  • In den nächsten drei Jahren kein Kapitalbezug gemacht wird

 

Wie entsteht eine Beitragslücke?

Wenn das angesparte Altersguthaben des Arbeitnehmers geringer ist als das maximal mögliche Sparkapital. Das maximal mögliche Sparkapital beruht auf dem heutigen Lohn vom frühestmöglichen Zeitpunkt der Einzahlungen. Somit entsteht bei den meisten Fällen eine Beitragslücken infolge einer Lohnerhöhung oder fehlender Beitragsjahre.

 

Wie stelle ich eine Beitragslücke fest?

  • Im Vorsorgeausweis ist das Einkaufspotenzial meistens ersichtlich
  • falls nicht, fragen Sie direkt bei Ihrer Vorsorgestiftung nach

 

 

Planen Sie Ihre Einkaufstrategie frühzeitig

Eine optimale Strategie beginnt schon früh im Arbeitsleben. Zu berücksichtigen dazu sind das frei verfügbare Vermögen, die künftigen Pläne für Investitionen und auch das Vertrauen in die 2. Säule. Es sind nicht nur einzelne Aspekte zu berücksichtigen, sondern die Gesamtheit aller Faktoren.

 

Berechnungsgrundlage des Sparkapitals

Grundlage für die Berechnung des maximal möglichen Sparkapitals bilden der gegenwärtige versicherte Jahreslohn sowie der im Reglement festgelegte Tarif im entsprechenden Alter. Andere Gründe können zum Beispiel ein Stellenwechsel, eine Scheidung oder Anpassungen im Reglement sein.

 

Können sich Selbständigerwerbende ebenfalls in die Pensionskasse einkaufen?

Auch Selbständigerwerbende können sich in die Pensionskasse einkaufen und das sogar zusätzlich privilegiert. Ein Einkauf reduziert das AHV-pflichtige Einkommen um 50% der Einkaufssumme. Zusätzlich entfällt auch der AHV-Beitragssatz auf diesen 50%.

 

Diese Risiken müssen Sie bei einem Einkauf in die Pensionskasse berücksichtigen:

Liquiditätsengpässe vermeiden

Das Kapital ist langfristig gebunden und kann nur für Wohneigentum, Auswanderung oder Selbständigkeit wieder zurückgezogen werden.

 

3 Jahre Sperrfirst für Bezüge nach einem Einkauf

Wurden Einkäufe in die Pensionskasse getätigt, so sind innerhalb der nächsten drei Jahre steuerrechtlich keine Kapitalbezüge möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich dabei um Wohneigentum, eine Barauszahlung oder eine frühzeitige Pensionierung handelt.

 

Keine Vererbung von Vermögen aus der Pensionskasse (2. Säule)

Guthaben aus der Pensionskasse werden im Nachlassvermögen nicht berücksichtigt, da es sich um Leistungen aus der beruflichen Vorsorge handelt. Massgebend für die Auszahlung ist das BVG bzw. das entsprechende Reglement der Pensionskasse.

 

Welche Einschränkungen müssen beachtet werden?

Getätigter Vorbezug für Wohneigentum

Erst nachdem die Summe des Vorbezuges wieder zurückbezahlt wurde, können zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse getätigt werden. Die Ausnahme hier bilden Wiedereinkäufe auf Grund einer Ehescheidung. In diesem Fall sind Einkäufe in der Höhe der erfolgten Scheidungsüberweisung möglich.

Zuzug aus dem Ausland

Falls Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zuvor nie in einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz versichert waren, können Sie sich mit der maximal jährlichen Einkaufssumme in den ersten 5 Jahren nach dem Zuzug auf 20 % Ihres versicherten Lohnes einkaufen.

Letzte Einkäufe vor der Pensionierung

Wenn Sie das Guthaben als Rente beziehen wollen, können die letzten Einkäufe meistens bis 1 Monat vor der geplanten Pensionierung getätigt werden. Wenn Sie das Guthaben als Kapital beziehen wollen, darf der letzte Einkauf spätestens 3 Jahre vor der geplanten Pensionierung getätigt werden. Aus steuerrechtlicher Sicht sind nach einem Einkauf während drei Jahren keine Kapitalbezüge gestattet. Wird diese Frist nicht eingehalten, entfällt der steuerliche Vorteil und die Pensionskasse kann darauf beharren, dass dieses zu spät eingezahlte Guthaben als Rente bezogen werden muss.    

Einkauf nach dem ordentlichen Rentenalter

Ein Einkauf in die 2. Säule ist auch möglich, wenn Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Das Einkaufspotenzial beschränkt sich jedoch auf jenes im Alter der ordentlichen Pensionierung.

 

Wie spare ich durch den Einkauf in die Pensionskasse Steuern?

Es bietet sich an, die Einkäufe frühzeitig zu planen. Optimal ist es, die Einkäufe in die Pensionskasse gestaffelt zu tätigen, um Steuern zu sparen. Das grösste Einkaufspotential besteht vor der Pensionierung. Oftmals erhöht sich die mögliche Einkaufssumme bei einer Frühpensionierung. Durch diese optimale Vorgehensweise kann die Steuerersparnis bestmöglich optimiert werden. Lassen Sie sich von uns beraten.

 

Je kürzer die Frist bis zum Bezug des Kapitals ist, desto höher die Rendite. Massgebend sind auch die Verzinsung in der Pensionskasse sowie die Steuersituation beim Kapital- und Rentenbezug. Eine Staffelung der Einkäufe erhöht die Rendite ebenfalls.

 

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Desirée Lutz

Desirée Lutz, fachfrau im finanz- und rechnungswesen mit eidg. fa, payroll expertin, finanzplanerin mit eidg. fachausweis

Kontaktieren Sie mich, falls ich Sie bei Ihrer Finanz- und Vorsorgeplanung unterstützen kann.