Ehe für alle
Publiziert am: 19.09.2022
Mit der «Ehe für alle» ist es seit 1. Juli 2022 in der Schweiz nicht mehr möglich, neue eingetragene Partnerschaften einzugehen. Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft nach bisherigem Recht leben, können diesen Status beibehalten oder die Umwandlung ihrer Verbindung in eine Ehe beantragen. Es braucht dazu einen gemeinsamen Antrag. Mit der Heirat gilt für jedes Ehepaar – ohne gesonderte Regelung – die Errungenschaftsbeteiligung. In eingetragenen Partnerschaften gilt hingegen die Gütertrennung. Bei den Steuern werden Verheiratete und eingetragene Paare schon heute gleich behandelt: Sie werden gemeinsam veranlagt. Im Todesfall sind Ehepaare jedoch besser abgesichert als Paare in einer eingetragenen Partnerschaft. Der überlebende Ehegatte erbt einen Teil des Vermögens und erhält Leistungen aus der AHV und der Pensionskasse.