Ausschüttung von Zwischendividenden (Interimsdividende)
Publiziert am: 09.08.2024
Flexibilität für Unternehmen:
Die Möglichkeit, Zwischendividenden auszuschütten, bietet Unternehmen eine erhöhte Flexibilität bei der Ausschüttung von Gewinnen des laufenden Geschäftsjahres an ihre Aktionäre.
Vorteile für Aktionäre:
Aktionäre können von Zwischendividenden profitieren, indem sie früher am Erfolg des Unternehmens teilhaben und müssen nicht warten, bis die ordentliche Dividendenzahlung erfolgt. Dies ermöglicht den Aktionären zusätzlich kurzfristiges Einkommen zu generieren, wobei die steuerliche Situation der Aktionäre berücksichtigt werden muss.
Sorgfältige Planung ist entscheidend:
Unternehmen sollten jedoch sorgfältig abwägen, ob und wie sie Zwischendividenden ausschütten möchten, und dabei alle rechtlichen, finanziellen und strategischen Aspekte berücksichtigen. Damit die Generalversammlung eine entsprechende Zwischendividende beschliessen kann, muss ein Zwischenabschluss nach Art. 960f OR vorliegen. Dieser Zwischenabschluss muss vor dem Beschluss der Generalversammlung durch die Revisionsstelle geprüft werden, sofern nicht generell ein Opting-Out (Verzicht auf eingeschränkte Revision) vorliegt oder sämtliche Aktionäre erstens der Zwischendividende zustimmen und zweitens die Forderungen der Gläubiger dadurch nicht gefährdet werden.
Unterschied zu der ordentlichen Dividende:
Die Zwischendividende wird aus dem Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres, den noch nicht ausgeschütteten freien Reserven und dem Gewinnvortrag ausgerichtet. Die ordentliche Dividende kann nur rückwirkend für das letzte Geschäftsjahr beschlossen werden, es kann keinen Einfluss auf das aktuell laufende Geschäftsjahr genommen werden.
Als vertrauenswürdiges Treuhandunternehmen stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um Sie bei der strategischen Planung und Umsetzung von Zwischendividenden zu unterstützen.
Bei weiteren Fragen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren oder hinterlassen Sie gerne einen Kommentar. Wir freuen uns auf den Austausch!